Willkommen bei „Mein Videotermin“

„Mein Videotermin“ der Bundesagentur für Arbeit

Einwilligungs­erklärung

Virtuelle Gruppeninformations­veranstaltung

Die Teilnahmen an einer virtuellen Gruppeninformations­veranstaltung im Rahmen des Angebots „Mein Videotermin“ ist freiwillig und vertraulich. Die Hinweise zu den technischen Voraussetzungen und Datenschutzbestimmungen habe ich gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen.


Ihre Einwilligung umfasst:

  1. Die technische Überprüfung Ihrer verwendeten Endgeräte, hinsichtlich ihrer Eignung für eine Teilnahme an der virtuellen Gruppeninformations­veranstaltung (Videotermin).
  2. Die Speicherung folgender Daten im Rahmen einer virtuellen Gruppeninformations­veranstaltung, welche nach 14 Tagen automatisch gelöscht werden:
    • Rolle (Teilnehmer/in)
    • IP-Adresse
    • Gerätespezifische Parameter:
      • Verwendetes Betriebssystem
      • Verwendetes Endgerät
      • Verwendeter Browser
      • Upload / Download - Rate
      • Übertragungsqualität
  3. Die Teilnahme weiterer Teilnehmerinnen/Teilnehmer an dem Videotermin.
  4. Die Durchführung von statistischen Auswertungen zum Videotermin. Dabei werden nur Daten gespeichert, die keinen Rückschluss auf Ihre Person zulassen. Auf Basis der statistischen Auswertung soll insbesondere die Nutzung der Videokommunikation verbessert werden.

Ihre Einwilligung kann von Ihnen ohne Angabe von Gründen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Falls Sie der Einwilligung nicht zustimmen möchten, werden Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen. Die Teilnahme an dem geplanten Videotermin mit Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner ist dann aber nicht möglich. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Agentur für Arbeit, Ihre Familienkasse bzw. Ihr Jobcenter.

Die Bundesagentur für Arbeit führt keine Aufzeichnungen oder Mitschnitte der Kommunikation im Rahmen des Videotermins durch. Darüber hinaus greift die Bundesagentur für Arbeit nicht auf die Daten auf Ihrem PC, Tablet oder Smartphone zu.

Bitte stellen Sie sicher, dass keine anderen Personen als Sie selbst das Videogespräch mitverfolgen können. Das Mithören und Mitsehen durch andere Personen als Sie, bedarf der vorherigen Einwilligung seitens Ihres Kommunikationspartners der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.

Ein Mitschneiden des Gesprächs sowie die missbräuchliche Nutzung oder Veröffentlichung des Videotermins ist untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.